Was bedeutet das für den Kraftfahrer?
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Neueinsteiger, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse C1, C1E, C oder CE und seit 10.09.2008, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse D1, D1E, D oder DE fahren möchten, über die sogenannte Grundqualifikation verfügen. Diese kann auf 4 unterschiedlichen Wegen erlangt werden:
Besonderheit Umsteiger:
LKW-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten möchten, oder Busfahrer, die als LKW-Fahrer tätig seinen wollen bezeichnet man Umsteiger.
Diese können die Dauer der Prüfung reduzieren. Die Unterrichtsdauer wird in dem Fall auf 35 Stunden in der Theorie und 2,5 Stunden in der Praxis reduziert.
Regelmäßige Weiterbildung:
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine verpflichtende Weiterbildung von 35 Stunden Schulung alle 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils 7 Stunden erworben werden. Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn nach Eintragung der letzten Weiterbildung in die Fahrerlaubnis (Ziffer 95 in Spalte 12 oder Besitzstand ohne Eintragung bis 09.09.2016 möglich) an 5 Weiterbildungen zu je 7 Stunden teilgenommen wurde.
Verstöße:
Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 € und für Fahrer ohne gültige Qualifikation bis zu 5.000 € bedeuten.
Termine:
Die beschleunigte Grundqualifikation wird bei uns jeden Tag unterrichtet, daher können Sie bei uns laufend einsteigen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin!
Ihr Nutzen:
Sie erwerben die für Berufseinsteiger erforderliche Grundqualifikation
Nach bestandener Prüfung sind Sie dazu berechtigt, gewerblich als Kraftfahrer tätig zu sein.
Sie kennen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte der Berufskraftfahrertätigkeit.
Ausbildungsinhalte:
Bei der Weiterbildung und der beschleunigten Grundqualifikation werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:
Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln (Wirtschaftlichkeit, Eco-Training, Fahrpraktische Übungen, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Wartung und Pflege)
Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung (Sozialvorschriften, Arbeitszeitgesetz, Digitales Kontrollgerät, GüKG, Zoll, Grenzüberschreitender Verkehr, Ladungssicherung)
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen und Logistik (Gesundheit und Fitness, Kinematische Kette, Energie und Umwelt, Bremsanlagen, Pannen, Unfälle, Notfälle & Kriminalität, Unternehmensbild, Dienstleister, Imageträger)
Unsere Besonderheiten:
Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen
Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis
Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen
Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt
Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplätzen
Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung
Zielgruppe:
Arbeitssuchende, die sich im gewerblichen Bereich Personen oder Güter-Kraftverkehr umorientieren wollen
Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr
Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2008 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen wollen.
Personen, die nach dem 10.09.2009 den Führerschein der Klasse C1, C1E C oder CE erworben haben, sind nach BKrFQG verpflichtet, eine Grundqualifikation zu absolvieren, wenn Sie gewerbliche Fahrten durchführen wollen.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Eine Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung für die IHK Prüfung
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gesundheitliche Eignung
Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
Dauer:
Unterrichtszeiten:
Mo – Fr 8:00 Uhr – 15:30 Uhr
Zertifikate und Abschlüsse:
Teilnahmezertifikat
Zertifikat der Industrie- und Handelskammer zum EU-Kraftfahrer
Arbeitsmarktrelevanz:
Alle Fahrer, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gewerblich haupt- oder nebenberuflich nutzen möchten, müssen die Schlüsselzahl 95 in ihrem Führerschein nachweisen! Die Schlüsselzahl 95 wird mit der Maßnahme “beschleunigten Grundqualifikation“ erworben.
Kosten:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einem anderen Kostenträger ist möglich.