Punkt in Flensburg erfragen

Wer sich im Straßenverkehr daneben benimmt (ob als Auto – oder Radfahrer)wird nicht nur zur Kasse gebeten, sondern auch mit Punkten im Verkehrsregister abgestraft. Das wird aber im Bußgeldbescheid nicht immer ausdrücklich erwähnt. Wie bei so vielen anderen Dingen im Leben gilt auch hier: „Wer nicht fragt bleibt dumm!“ Es gibt durchaus die Möglichkeit das Punktekonto zu checken, denn bei acht Punkten ist der Führerschein für ein halbes Jahr weg. Jetzt stellt sich die Frage, WIE nachgefragt werden kann.

Wer öfters auffällig wird, erhält beim vierten, bzw. fünften Eintrag eine Ermahnung. Diese enthält auch den Hinweis, dass Punkte abgebaut werden können, wenn der Verkehrssünder freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt. Gemäß dem Motto „Umsonst ist der Tod und der kostet das Leben“, ist auch dieser Service mit Kosten verbunden: 17,90EUR plus Zustellgebühr holt sich das Kraftfahrtbundesamt für diesen Brief. Bei sechs bzw. sieben Ermahnungen folgt KEINE ERmahnung, sondern eine VERwarnung! Auch diese kostet 17,90EUR und enthält ebenfalls einen Hinweis auf das Fahreignungsseminar. Doch die Chance damit noch Punkte abzubauen ist jetzt vertan.

Verjährung frühestens nach 2,5 Jahren

Wie bei den meisten Delikten gibt es auch für Verkehrssünden eine Verjährungsfrist. Die liegt zwischen 2,5 und zehn Jahren. Das ist davon abhängig, wie die Punkte zustande gekommen sind. Am schnellsten geht es bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden – so z.B. telefonieren am Steuer, oder in der Ortschaft 70km/h zu fahren, statt 50.

Wer alkoholisiert fährt, oder gar Fahrerflucht begeht nach einem Unfall, wird mit zwei Punkten abgestraft. Die Punkte dieser Straftaten verfallen dann nach fünf Jahren.

Fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung haben drei Punkte zur Folge. Auch Fahren im Vollrausch oder Kennzeichenmissbrauch wird so bestraft und die Punkte verfallen dann erst nach zehn Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wurde.

Persönlich vorbeikommen

Den Punktestand kann man jederzeit kostenfrei erfragen. Aber dafür sind bestimmte Formen einzuhalten. Es geht nicht mal eben per Telefon, oder Email und auch nicht online. Wer in Flensburg wohnt ist klar im Vorteil. Sie gehen einfach während den Geschäftszeiten persönlich vorbei und beantragen einen Einblick in ihr Punktekonto. Wichtig ist, dass sie einen Personalausweis, oder ihren Reisepass dabei haben.

Antrag per Brief

Alle anderen können einen formlosen Antrag per Brief heraussenden. Dabei müssen sie nur ihren Namen angeben(evtl. Geburtsnamen), Geburtstag und – ort, sowie die aktuelle Adresse. Da es in Deutschland nicht ohne Formulare geht, gibt es auch hierfür eines, das sich die Antragsteller auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes herunterladen können. Als Identitätsnachweis könnte man die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen. Das kostet natürlich wieder Zeit und Geld. Oder – was sehr viel einfacher ist – der Antragsteller legt eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses hinzu. Per FAX anzufragen ist inzwischen nicht mehr möglich.

Antrag online

Von der Antragstellung, bis zur Ankunft der Auskunft können schon mal zwei Wochen vergehen. Natürlich ist es im Internet-Zeitalter auch möglich den Antrag online zu stellen. Doch dafür braucht man verschiedene technische Voraussetzungen. 1. einen neuen Perso (ab November 2010), dessen Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. 2. Auf dem PC muss die Ausweis-App2-Software installiert sein. 3. Braucht der Antragsteller auch noch ein externes Kartenlesegerät. Das kostet ab 30EUR aufwärts. Wer ein NFC-fähiges Android-Smartphone hat kann sich das Geld für das Kartenlesegerät sparen. Auf diesem Smartphone kann die Ausweis-App2 installiert werden.

All das ist ziemlich umständlich, aber in vielen Fällen durchaus lohnenswert. Denn bestenfalls kann man die Auskunft aus dem Fahreignungsregister SOFORT herunterladen. Es sei denn, dass die Daten beim Kraftfahrtbundesamt noch manuell bearbeitet werden müssen. Dann kommt noch die gute alte Post zum Zuge.

Die Auskunft ist dann ziemlich übersichtlich und für jeden Otto-Normal-Verbraucher verständlich. Sie enthält eine Auflistung der diversen Verstöße mit Datum, Ort und der jeweiligen Punktestrafe. Es kann auch sein, dass dann Verstöße aufgeführt sind, von denen man nicht wusste, dass sie Punkte zur Folge haben würden. Das liegt daran, dass sie im jeweiligen Bußgeldbescheid eventuell gar nicht aufgeführt worden waren. Das ist nämlich kein MUSS. Umso wichtiger ist es, die kostenlose Auskunft mehr oder weniger regelmäßig abzufragen. Vor allem wenn man jemand ist, der als Kind evtl. zu oft Otfried Preußler „Die kleine Hexe“ gelesen hat und nach ihrem Prinzip handelt: „Verboten ist vieles, aber wenn man sich nicht erwischen lässt….“