Berufskraftfahrer TQ5 - Kraftomnibusse im Linienverkehr führen

Berufskraftfahrer TQ5 - Kraftomnibusse im Linienverkehr führen

Berufskraftfahrer TQ5 - Kraftomnibusse im Linienverkehr führen

Die TQ 5 – Kraftomnibusse im Linienverkehr qualifiziert zum Einsatz im Bereich der Personenbeförderung.Sie lernen Kraftomnibusse beförderungs- und fahrtechnisch vorzubereiten und die Fahrgäste nach Vorgaben im Linienverkehr zu beraten, zu betreuen und zu befördern. Nach dem Absolvieren der „TQ 5 – Kraftomnibusse im Linienverkehr" sind Sie im Linienverkehr qualifiziert einsatzfähig.

Unsere Besonderheiten:

  • Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen

  • Eigene Übungsplätzen sowie verschiedene Fahrzeuge

  • Vermittlung von Praktikum sowie Arbeitsplätzen

  • Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung

Ausbildungsinhalte:

  • KOM-Fahrzeuge für die Abfahrt vorbereiten

  • Personenbeförderung durchführen

  • Mit Fahrgästen kommunizieren und Betreuung durchführen

  • Fahrausweise ausstellen, entwerten und kontrollieren

  • Fahrstörungen und Mängel erkennen

  • Praktikum in einem Fuhrbetrieb (Spedition)

Zielgruppe:

Personen (Frauen und Männer) mit Besitz der Führerscheinklasse D

Voraussetzungen:

  • Voraussetzung ist die abgeschlossene TQ3, oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen.

  • Mindestalter 21 Jahre (ggf. mit Ausnahmen)

  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

  • Gesundheitliche Eignung

Dauer der Ausbildung:

  • 2 Monate / 8 Wochen / 320 UE

  • davon mindestens 4 Wochen betriebliche Qualifizierung

Unterrichtszeiten:

  • Mo – Fr 8:00 Uhr – 15:30 Uhr

Zertifikate und Abschlüsse:

  • Kompetenzfeststellung (TQ 5)

Arbeitsmarktrelevanz:

Nach Absolvieren der TQ5 können Qualifizierte im Linienverkehr eingesetzt werden.

Mögliche Anschlüsse:

Kosten der Ausbildung:

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, oder die Kommune ist möglich.

Unsere Bürozeiten:

Montag bis Freitag
von 08:00 - 16:30 Uhr geöffnet.

Kamp-Lintfort von 17:00 - 19:00 Uhr.
Herne nach Vereinbarung.

Telefon:

Mettmann: 02104 / 79 492 00
Gelsenkirchen
Freiligrathstr.: 0209 / 51 957 590
Essener Str.: 0209 / 94 589 92
Horster Str.: 0209 / 37 784 820
Herne: 02323 / 58 501 30
Marl: 02365 / 87 794 49
Duisburg: 02065 / 67 622 80
Kamp-Lintfort: 02842 / 70 750 6
Tönisvorst: 02151 / 70 616 0