
Ausbilder und Ausbilderinnen, die Fahrerinnen und Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Mit der Änderung des BKrFQG vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert. Die Aktualisierung umfasst eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.
Inhalte
Die Lehrinhalte sind durch folgende Fachbereiche vorgegeben: Technische Fragestellungen, wirtschaftliches Fahren, gesetzliche Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik und der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen. Innerhalb dieser Bereiche ist die Themenwahl jedoch frei.
Die Fahrschul-Akademie Rhein-Ruhr GmbH bietet regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen dieser Art durch. Ziel unserer Trainerweiterbildungen ist es, Ihr Wissen in den jeweiligen Fachbereichen zu vertiefen. Wir vermitteln moderne Moderationstechniken, um eine Weiterbildung interessant zu gestalten. Die Trainerweiterbildung richtet sich an alle Ausbilder und Ausbilderinnen, die im Bereich der Berufskraftfahrer-Weiterbildung arbeiten und ihr Wissen auffrischen wollen.
Aktuelle Fahrsicherheitssysteme
Trainerpersönlichkeit mit DISG
Tipps zur Ladungssicherung nach VDI 2700
Ladungssicherung bei Seecontainern
Alternative Antriebe
Erste Hilfe
PC-Professional in der Anwendung
"Der Kunde im Mittelpunkt“ - Praxistipps zur Umsetzung
Digitaler Tachograph
Didaktische Fähigkeiten verbessern
Fortbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen / BKF Dozenten
Artikelnummer: | 20204 |
1a) Didaktische Fähigkeiten verbessern, 1b)"Der Kunde im Mittelpunkt“ - Praxistipps zur Umsetzung, 1c) Trainerpersönlichkeit mit DISG, 2a) Aktuelle Fahrsicherheitssysteme 2b) Alternative Antriebe 3a) Tipps zur Ladungssicherung nach VDI 2700, 3b) Ladungssicherung bei Seecontainern, 4a) Digitaler Tachograph 4.0
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