Für alle gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr ist eine regelmäßige zu wiederholende Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren Pflicht.
In dieser Weiterbildung werden die Kenntnisse gemäß Anlage1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV vermittelt.
Die Weiterbildung muss nicht innerhalb eines geschlossenen Lehrgangs absolviert werden, sie kann auch verteilt über die Jahre in Modulen zu je 7 Stunden besucht werden und schließt ohne Prüfung ab.

Berufskraftfahrer TQ4 - Spezielle Güter transportieren
Nach Absolvieren der TQ 4 können die Qualifizierten spezielle Güter wie Lebensmittel, Gefahrgüter oder Abfall gemäß aller Standards und Vorschriften transportieren.
Ihr Nutzen:
Sie besitzen nach Abschluss folgende Berechtigungen:
− ADR-Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks
− Hygieneschulung entsprechend § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Ausbildungsinhalte:
Gefahrgüter transportieren
Lebensmittel transportieren
Abfall transportieren
Praktikum in einem Fuhrbetrieb (Spedition)
Im Regelfall ist eine erste Weiterbildung für die folgenden Fahrerlaubnisklassen zu absolvieren:
D1, D1E, D oder DE bis zum 10. September 2013 (BUS/Personenverkehr) bzw.
C1, C1E, C oder CE bis zum 10. September 2014 (LKW/Güterkraftverkehr)
Ist ein sowohl als LKW- wie als Busfahrer tätig, muss er nur einmal in diesem Zeitraum eine 35ständige Weiterbildung absolvieren. Die Themenbereiche LKW und BUS müssen dabei ausreichend berücksichtigt und in den Weiterbildungsbescheinigungen dokumentiert werden
Ausbildungsinhalte:
Unsere Besonderheiten:
Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen
Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis
Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen
Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt
Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplätzen
Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung
Zielgruppe:
Die Pflicht zur Qualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrer/ innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen.
1. Bei einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
2. Von mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Innerhalb von 5 Jahren müssen die entsprechenden Kraftfahrer ihre Kenntnisse durch eine Weiterbildung auffrischen.
Voraussetzungen:
Das Mindestalter für den Einsatz des Fahrpersonals für die jeweilige Führerscheinklasse hängt von der jeweiligen Qualifikation ab.
Führerscheinklasse C, CE 21 Jahre
Führerscheinklasse C1, C1E 18 Jahre
Führerscheinklasse D, DE Linienverkehr bis 50 km 21 Jahre sonst 23 Jahre
Führerscheinklasse D1, D1E 21 Jahre
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gesundheitliche Eignung
Abschlüsse und Zertifikate:
Bescheinigung - BKF Weiterbildung nach §5 BKrFQG und §4 BKrFQV und Trägerzertifikat
Arbeitsmarktrelevanz:
Ohne den Eintrag 95 im Führerschein, ist der Beruf des Berufskraftfahrers nicht möglich!
Kosten der Ausbildung:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einen anderen Kostenträger ist möglich.