Bildungsscheck NRW

Mit diesem will die Bundesregierung die berufliche Weiterbildung fördern.

Die folgenden Zielgruppen sollen angesprochen/gefördert werden:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)

  • Berufsrückkehrende

  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss

  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig

  • Ältere ab 50 Jahren

  • atypisch Beschäftigte:

  • befristet Beschäftigte

  • Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer

  • geringfügig Beschäftigte

  • Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

Der Bildungsscheck ist ausschließlich für das Bundesland NRW gedacht. Durch ihn werden 50% aller Kosten übernommen – maximal jedoch 500€. Damit sollen die Kurs – und Anmeldegebühren abgedeckt werden. Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, oder sonstige Kosten muss der Teilnehmer aus eigener Tasche zahlen. Falls diese Weiterbildung vom Betrieb gefördert wird, trägt dieser die andere Hälfte der Kosten. Der Scheck wird nur solchen Antragstellern ausgestellt, deren Arbeitnehmerbrutto 39.000,- Euro im Jahr nicht übersteigt. Die Bildungsschecks werden aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Solche die der beruflichen Qualifizierung dienen bzw. fachliche Kompetenzen und/oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Wer schon in Lohn und Brot ist und sich im Betrieb beruflich verändern will, wird durch diesen Bildungsscheck NICHT gefördert.

Wer bekommt das Geld?

Ausgewählte Beratungseinrichtungen in NRW vergeben diese Bildungsschecks. Sie werden dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht.

Quellen:
https://www.bildungsscheck.com/Verfahren.html
https://www.mags.nrw/bildungsscheck

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