Berufskraftfahrer TQ1 - Güter befördern

Was bedeutet Teilqualifikation?

Die Teilqualifikation ermöglicht Ihnen in einer Schritt für Schritt Ausbildung einen Berufsabschluss nach BBIG zu erlangen. Wir ermöglichen Ihnen dabei den ersten Schritt, die TQ1.

Ihr Nutzen:

Die Teilqualifizierung TQ1 „Güter befördern" ist ein wesentlicher Teil der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Neben dem Erwerb von diversen ZERTIFIKATEN, BERECHTIGUNGEN UND ABSCHLÜSSEN erhalten Sie die Möglichkeit auf neuen Wegen Schritt für Schritt - TQ-Modul für TQ-Modul Fachkraft zu werden.

In der TQ1 werden Ihnen folgende Inhalte vermittelt:

Unsere Besonderheiten:

  • Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen

  • Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis

  • Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen

  • Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt

  • Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplätzen

  • Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung

  • Praktische Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugsystemen möglich (Sattelzug, Drehschemel, Starrachse)

Um an der TQ1 teilzunehmen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Beschleunigte Grundqualifikation für den Güter-/Personenverkehr

Beschleunigte Grundqualifikation für den Güter-/Personenverkehr

  • Mindestalter 21 Jahre

  • Fahrerlaubnis Klasse B oder alte Klasse 3

  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

  • Gesundheitliche Eignung

  • Erfolgreicher Antrag beim Straßenverkehrsamt

  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger

Dauer der Ausbildung:

  • 6 Monate (inklusive 6-wöchiges Praktikum)

Unterrichtszeiten:

  • Mo – Fr 8:00 Uhr – 15:30 Uhr

Zertifikate und Abschlüsse:

  • Führerschein der Klasse C/CE inkl. Schlüsselzahl 95

  • ADR/GGVS Bescheinigung

  • Ladungssicherungsausweis VDI 2700a

  • Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge

  • Fahrausweis für Krane

  • Trägerzertifikat

Arbeitsmarktrelevanz:

Vorbereitung und Spezialisierung auf den Güterverkehr/Straße.

Kosten der Ausbildung:

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einen anderen Kostenträger ist möglich (z.B. durch Bildungsgutschein)